Kennenlernen und Erstgespräch
Im Erst- bzw. Kennenlerngespräch schildern Sie mir, mit welchem Anliegen Sie kommen: was genau ist das Problem? Wo will ich hin? Gibt es Veränderungswünsche oder sogar schon Ziele?
Häufig nennen meine Klienten Verhaltensweisen, die sie als störend empfinden, Gefühle, die sie an bestimmten Handlungen hindern oder Gedanken (bzw. Einstellungen / „Mindset“), die sie einschränken oder die ihnen im Weg stehen.
In der Erstanalyse stellen wir hier die Zusammenhänge klar und definieren gemeinsam ein realistisches, erreichbares Ziel. Häufig berichten meine Klienten schon über erste „AHA-Erlebnisse“ im Erstgespräch, welche ihnen direkt eine Vorstellung vom Veränderungsansatz aufzeigen.
Am Ende der ersten Sitzung steht meist das Gerüst für den Veränderungsplan, und wir entscheiden (direkt oder in den darauffolgenden Tagen), ob wir zusammen und wenn ja, wie tief (Gesamtvolumen der Sitzungen, Frequenz, etc.) wir in den Veränderungs-/Verstehensprozess einsteigen wollen.
Einzelsitzungen vs. Prozesse
Personality Scan
Sollten Sie sich für einen Prozess bei mir entschieden haben, folgt nach der ersten und vor der zweiten Sitzung der Personality Scan. Hierbei handelt es sich um einen psychologisch fundierten validen online Persönlichkeitstest „to go“:
- er ist bequem und benutzerfreundlich von zu Hause aus durchführbar
- berücksichtigt das Datenschutzgesetz (Daten werden verschlüsselt und anonymisiert)
- hilft bei der Identifizierung bewusster und unbewusster Verhaltensmuster
- spart Zeit bei der biographischen Analyse
Noch vor der zweiten Sitzung werte ich die gesamten Daten aus und erstelle den Coachingplan mit Fokus auf die störenden / hinderlichen Denk- und Verhaltensmuster.
Auswertungsphase
Umstrukturierungsphase
Booster und Begleitung in der Erhaltungsphase
Kosten
Im persönlichen Erstgespräch (nach Terminvereinbarung) besprechen wir unterschiedliche Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit. Das Erstgespräch dauert 90 Minuten und kostet 199 € zzgl. 19% MwSt. Hier lernen wir uns persönlich kennen und analysieren die Kernproblematik. Wir erörtern, welche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit in Frage kommen, welche Ziele sinnvoll und erreichbar sind, und welche Methoden zur Verfügung stehen. In diesem Erstgespräch besprechen wir auch, ob es sich beim anstehenden Prozess um ein Coaching oder eine Therapie handeln wird, und worin genau die Unterschiede liegen.
Bei Coaching und Paarcoaching handelt es sich um keine heilkundliche Behandlung. Diese Leistungen werden daher nicht von der Krankenkasse oder der Beihilfe übernommen und sind zusätzlich mehrwertsteuerpflichtig.
Gerne erstelle ich Ihnen Ihr persönliches Angebot, je nachdem, ob Sie sich für eine einzelne Sitzung, einen mehrstündigen Prozess, eine Testung oder ein Firmencoaching entscheiden.
Sollten Sie eine Psychotherapie beginnen, können die Kosten von Ihnen zur (möglicherweise nur anteiligen) Erstattung bei Ihrer privaten Krankenkasse eingereicht werden.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich Selbstzahler bin?
Vorbeugen statt Heilen
Keine Dokumentation – keine Barrieren
Überbrückung von Wartezeiten
Viele Psychotherapeuten haben aufgrund der hohen Nachfrage und der schlechten Versorgungslage häufig monatelange Wartelisten. Als akut hilfesuchende Person stößt man da schnell an seine Grenzen, einen geeigneten Therapieplatz zu bekommen, der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Da meine Coachingprozesse weniger lang angelegt sind, verfüge ich häufiger über Aufnahmemöglichkeiten und halte auch gezielt Slots für Klienten frei, die auf einen Therapieplatz warten und gerne bei mir in Form von Kriseninterventionsgesprächen überbrücken möchten.
Sollte nach meiner diagnostischen Einschätzung jedoch eine klinisch relevante Symptomatik vorliegen, klären wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Flexiblere Rahmenbedingungen und ganzheitliches Vorgehen
Steuerlich absetzbar
Die Inhalte meiner Arbeit unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht nach StGB §203.
Als Diplom Psychologin sowie als Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hessen bin ich entsprechend der deutschen und europäischen Richtlinien zur Berufsethik für Psychologen und Psychologinnen verpflichtet, zu jeder Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten und Handeln anzustreben.